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GUTACHTEN

Gutachten/ Flug-und Tauchtauglichkeitsprüfung
Seit vielen Jahren bin ich als medizinischer Sachverständiger für das gesamte Sonderfach HNO tätig. Seit 2005 bin ich auch "allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger". Meine gutachterliche Tätigkeit umfasst Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten und Privatgutachten. Die häufigsten Gründe für die Erstellung eines Gutachtens umfassen Unfälle, Raufhandel, ärztliche Kunstfehler, etc. … Symptome, die zu ein HNO-fachärztliches Gutachten nötig machen, sind Tinnitus, Hörstörungen, Riechstörungen, Schmeckstörungen, Nervenverletzungen.

Tauchtauglichkeitsprüfung: 
Bei einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung handelt es sich um ein Privatgutachten, für das der ausstellende Arzt auch eine Haftung übernimmt. Es gibt ein standardisiertes Vorgehen für die Durchführung dieser Untersuchung. Die Untersuchung sollte im gesunden Zustand durchgeführt werden. Wenn Sie verkühlt sind, ist diese Untersuchung nicht sinnvoll. 


Die Untersuchung umfasst:

  1. Spezifische Anamnese
  2. kompletten HNO-Status
  3. Hörtest (Audiogramm) Tympanometrie und Schwindelprüfung
  4. Terminvereinbarung für OP an der HNO-Klinik Graz (keine zusätzlichen Kosten, Kosten übernimmt Ihre Sozialversicherung)
  5. individuelle Terminvereinbarung
Sie erhalten:
  • den kompletten HNO-Befund
  • die HNO-Tauchtauglichkeitsbestätigung

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